Ausarbeitung und Beurteilung der Fährtenarbeit

Die Reihenfolge der Teilnehmer nach SchH, Stufe 2, 3 und FH wird nach Beendigung des Legens durch den Leistungsrichter (LR) oder Prüfungsleiter (PL) ausgelost.

Die Meldung des HF erfolgt in Grundstellung.

Der HF gibt an, ob der Hd die Gegenstände aufnimmt oder verweist.

Ansatz:
Der Hund (Hd) ist ruhig an den Ansatz zu führen; jegliche Zwangseinwirkung ist dabei zu unterlassen. Der Ansatz (auch beim Wiederansetzen nach dem Finden der Gegenstände) muss am Hd erfolgen.

Ein gewisser Spielraum an der Leine muss dem HF (HF) ermöglicht werden.

Der Hd hat am Ansatz intensiv und ruhig die Witterung aufzunehmen. Die Aufnahme der Witterung hat ohne HF-Hilfen zu geschehen (außer Hörz. "Such"). Der Ansatz ist nicht zeitabhängig.

Der Hd muss nach erfolgter Witterungsaufnahme seinem Suchverhalten entsprechend das Ausarbeiten der Fährte beginnen.

Nach dem 4. erfolglosen Ansetzen zu Beginn ist die Fährtenarbeit zu beenden.

Ein Neuansatz im weiteren Verlauf der Fährte ist bei keiner Prüfungsstufe erlaubt.

Ein Neuansatz ist erst dann erfolgt, wenn der HF seinen Hd bei Fuß nimmt und am Halsband oder an verkürzter Leine neu ansetzt.

Bei FH 1 kann innerhalb der ersten 15 Schritte nach dem Ansatz der Hd unter Abzug bis zu vier Punkte noch einmal angesetzt werden.

Hat der Hd die Witterung aufgenommen und folgt dieser, hat der Hf am Ansatz so lange zu verweilen, bis das Ende der Leine oder die erforderliche Distanz von 10 Meter erreicht ist. Vorzeitiges Mitgehen ist fehlerhaft.

Suchleistung:
Der Hd hat mit tiefer Nase intensiv den Fährtenverlauf gleichmäßig zu folgen.

Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird.

Die Fährtenleine kann durchhängen, jedoch darf keine gravierende Verkürzung der Distanz zum Hd entstehen. Bodenberührung ist nicht fehlerhaft.

Winkel:
Die Winkel sind sicher auszuarbeiten. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Kreisen am Winkel ist fehlerhaft. Nach dem Ausarbeiten der Winkel hat der Hd im gleichen Tempo weiterzuarbeiten.

Verweisen und Aufnehmen der Gegenstände:
Das Verweisen der Gegenstände hat überzeugend, in Suchrichtung und unmittelbar am Gegenstand zu erfolgen.

Leicht schräges Verweisen ist nicht, seitliches Verweisen des Gegenstands oder starkes Drehen zum HF ist fehlerhaft. Gegenstände , die mit starker Hilfe verwiesen oder aufgenommen werden, gelten als nicht gefunden.

Das Verweisen der Gegenstände kann stehend, sitzend, liegend oder im Wechsel erfolgen.

Aufnehmen und Verweisen ist fehlerhaft.

Nimmt der Hd den Gegenstand auf, so kann er stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Jegliches vorgehen mit dem Gegenstand oder aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Bringt der Hd den Gegenstand, hat der HF dem Hd nicht entgegen zu gehen. Sobald der Hd einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Aufnehmen und Verweisen ist fehlerhaft. Der HF lässt die Fährtenleine fallen und begibt sich sofort zu seinem Hd.

Gefundene Gegenstände sind durch Hochheben dem LR anzuzeigen.

Beim Herantreten des HF zur Abgabe oder zum Aufheben des Gegenstandes muss sich der HF neben seinem Hd stellen.

Der Hd hat bis zum Wideransatz ruhig in der Verweis- oder Aufnahmeposition zu verharren und wird aus dieser mit kurzer Leine am HF wieder angesetzt.

Verweist ein Hd einen nicht ausgelegten Gegenstand oder unterbricht die Fährtenarbeit z.B. durch Hinlegen, Setzen oder Stehen, so ist dies fehlerhaft und wird mit Punktabzug geahndet. Arbeitet der Hd auf Hörz. des HF auf zehn Meter Distanz weiter, so werden nur zwei Punkte entwertet. Es wird nicht als falsches Verweisen angesehen. Tritt dagegen der HF an den Hund, so wird dies als falsches Verweisen ausgelegt und mit vier Punkten entwertet.

Verlassen der Fährte:
Hindert der HF den Hd am Verlassen des Fährtenverlaufes, so ergeht die RA an den HF zum nachgehen. Der HF hat diese RA zu befolgen. Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn der Hd die Fährte um mehr als eine Leinenlänge (über zehn Meter bei dem freisuchenden Hd) oder der HF die RA zum Nachgehen nicht befolgt.

FH-Verleitung:
Der Hd kann der Verleitung bis zu einer Leinenlänge folgen (Punktabzug). Verlässt der Hd um mehr als eine Leinenlänge (über zehn Meter beim freisuchenden Hd) die Fährte, so muss die Fährtenarbeit abgebrochen werden.

Wild:
Geht der Hd während der Fährtenarbeit durch Auftreten von Wild dem Jagdtrieb nach, so kann der HF mit dem Hörz. "Platz" versuchen, den Hd in Gehorsam zu nehmen. Auf RA ist die Fährtenarbeit fortzusetzen. Gelingt dies nicht, ist die Fährtenarbeit zu beenden.

Loben:
Gelegentliches Loben und Geben des Hörz. "Such" ist in allen Prüfungsstufen statthaft.
Ausnahme: am Winkel und am Gegenstand.


Abmelden:
Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Ein Spielen oder Füttern nach dem Anzeigen des letzten Gegenstandes vor dem Abmelden ist nicht gestattet.

Das Abmelden des Hd hat in der Gst zu erfolgen.

Bewertung:
Fehlerhaftes Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, unkorrektes Aufnehmen oder Verweisen, Fallenlassen des Gegenstandes werden mit Punktabzug bis zu vier Punkten geahndet.

Wiederholtes Ansetzen, starkes Faseln, Fährten mit vorwiegend hoher Nase, stürmisches Fährten, entleeren, Mäuse fangen u.ä. haben Abstriche bis zu acht Punkten zu Folge.

Für nicht gefundene Gegenstände werden die vorgesehenen Punkte nicht gegeben.