Das Legen der Fährte
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Der HF hat vor dem Legen der Fährte dem Leistungsrichter (LR) die Gegenstände zu zeigen. Es sind nur die vorgeschriebenen Gebrauchsgegenstände zu verwenden. Dem LR obliegt: das Festlegen des Fährtenverlaufes Beim Legen der Fährten der SchH Stufen 2, 3 und FH dürfen die HF nicht anwesend sein. Beim Legen der SchH 1 muss der Hund (Hd) außer Sicht bleiben. Ansatz Abgangsstelle: Der Fährtenleger verweilt am Ansatz (leichtes Betreten ist erlaubt). Der Fährtenleger geht den vom LR vorgeschriebenen Weg in normaler Gangart. Scharren oder ein Unterbrechen der Gangart ist nicht gestattet. Schenkel: Winkel: Das Ablegen der Gegenstände: Stufe 1: Erster Gegenstand ist auf die Entscheidung des HF wahlweise auf die Mitte des ersten oder zweiten Schenkels, zweiter Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. Stufe 2: Erster Gegenstand ist auf der Mitte des zweiten Schenkels, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. Stufe 3: Erster Gegenstand ist frühestens nach 100 Schritten (evt. auf zweiten Schenkel), der zweite Gegenstand ungefähr auf der Mitte des zweiten oder dritten Schenkels und der dritte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. FH1: Erster Gegenstand ist frühestens nach
250 Schritten (erster oder zweiter Schenkel), Gegenstände zwei
und drei auf RA und der vierte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. |