Das Legen der Fährte

Der HF hat vor dem Legen der Fährte dem Leistungsrichter (LR) die Gegenstände zu zeigen. Es sind nur die vorgeschriebenen Gebrauchsgegenstände zu verwenden.

Dem LR obliegt:

das Festlegen des Fährtenverlaufes
das Einweisen der Fährtenleger

Beim Legen der Fährten der SchH Stufen 2, 3 und FH dürfen die HF nicht anwesend sein. Beim Legen der SchH 1 muss der Hund (Hd) außer Sicht bleiben.

Ansatz

Abgangsstelle:
Sie ist durch ein Schild zu kennzeichnen, das links direkt am Ansatz stecken und dort während der Fährtenarbeit verbleiben muss.

Der Fährtenleger verweilt am Ansatz (leichtes Betreten ist erlaubt).

Der Fährtenleger geht den vom LR vorgeschriebenen Weg in normaler Gangart. Scharren oder ein Unterbrechen der Gangart ist nicht gestattet.

Schenkel:
Die Anzahl der Schenkel bestimmt die jeweilige Prüfungsstufe der PO.

Winkel:
Die Winkel (ca. 90°) werden ebenfalls durch normale Gangart gebildet, wobei zu beachten ist, dass eine fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hd möglich sein muss. Ein Fährtenabriss darf nicht erfolgen.

Das Ablegen der Gegenstände:
Die Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu legen. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes am Ende der Fährte hat der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung zu gehen.

Stufe 1: Erster Gegenstand ist auf die Entscheidung des HF wahlweise auf die Mitte des ersten oder zweiten Schenkels, zweiter Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.

Stufe 2: Erster Gegenstand ist auf der Mitte des zweiten Schenkels, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.

Stufe 3: Erster Gegenstand ist frühestens nach 100 Schritten (evt. auf zweiten Schenkel), der zweite Gegenstand ungefähr auf der Mitte des zweiten oder dritten Schenkels und der dritte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.

FH1: Erster Gegenstand ist frühestens nach 250 Schritten (erster oder zweiter Schenkel), Gegenstände zwei und drei auf RA und der vierte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.

FH2: Das Ablegen der Gegenstände erfolgt auf RA.